Gutachten-Ersttermin für Beratung und Datenaufnahme über Schäden an Gebäuden

Der Ersttermin umfasst eine Besichtigung des Schadens und den damit zusammenhängenden Bauteilen durch den Sachverständigen; die Untersuchung erfolgt mit den speziellen Meßwerkzeugen des Gutachters; es wird nichts zerstört oder verändert.
Bei diesem Termin wird festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin z.B. mit Öffnung von Bauteilen, endoskopischen Untersuchungen oder ein Termin bei einer anderen Wetterlage , z.B. für eine Untersuchung mittels Thermographiekamera, notwendig ist.

Beim Ersttermin werden Sie, sofern bereits möglich, über die evtl. Ursachen des Bauschadens informiert und zu Massnahmen und Möglichkeiten der Sanierung beraten. Zudem können Sie gemeinsam beratschlagen, welchen Umfang ein Gutachten haben muss (z.B. für eine Verwendung bei Gericht oder nur für den privaten Gebrauch). Soweit eine schriftliche Stellungnehmen mit Foto-Dokumentation gewünscht ist, ist diese ergänzend zu beauftragen.

Die Kosten für den Gutachten-Ersttermin belaufen sich auf 360 € zzgl. 19 % MwSt