Was tun im Schadenfall?

1. Informationen an den Sachverständigen

Haben Sie einen Schaden oder Mangel festgestellt oder vermuten Sie eine unsachgemäße Ausführung an Ihrem Bauwerk, sollten Sie tel. oder per E-Mail Kontakt mit dem Sachverständigen aufnehmen.

 

2. Auftragserteilung und Vereinbarung zum Ortstermin

Nach Auftragserteilung werde ich als Sachverständiger kurzfristig einen Ortstermin vereinbaren. Hierbei ist es oft sinnvoll, alle involvierten Parteien hinzu zu bitten (ggfs. auch das den Schaden verursachende Unternehmen).

 

3. Aufnahme des Schadensfalles, Feststellung der Mängel

Bei der Ortsbesichtigung wird der vermutete oder sichtbare Schaden oder Mangel festgestellt, analysiert und eine Beweissicherung durch Photos vorgenommen (Ist-Zustand).
Oft reicht es aus, dem ausführenden Unternehmen klar darzulegen, dass und was an der Ausführung nicht in Ordnung ist und wie eine Sanierung/Mängelbeseitigung erfolgen kann (Soll-Zustand).
Bei geringfügigen Mängeln oder sachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig,  ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen.


Oft reicht hier eine gutachterliche mündliche Stellungnahme in Anwesenheit aller beteiligten Parteien aus.


Zur Sicherheit empfiehlt sich immer eine Photodokumentation des Ist- Zustandes!


Bei Feuchte- bzw. Wasserschäden wird eine Feuchtemessung oder eine Bauteilöffnung vorgenommen. Hier kommen unsere Messgeräte (u.a. Wärmebildkamera oder Ultraschallgerät) zum Einsatz.

 

4. Einleitung von Sofortmaßnahmen

Sind evtl. Folgeschäden zu erwarten, sind Sofortmaßnahmen zur Sicherung erforderlich.
Als Sachverständiger berate ich Sie kompetent.

 

5. Gutachten mit Schadensbewertung

Auf Wunsch nehme ich im Rahmen des Gutachtens zum Schaden oder Mangel eine Schadensbewertung vor. Dazu werden die Sanierungskosten angemessen und ortsüblich ermittelt und geschätzt.

 

6. Vorgehensweise für die Schadensbeseitigung

Ich schlage einen Lösungsvorschlag für die Sanierung/Schadensbeseitigung vor (Ergebnis).

 

7. Schriftliche Stellungnahme

Auf Wunsch liefere ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Unterlagen; je nach Bedarf kann dies ein stichwortartiges Kurzprotokoll sein, eine schriftlichen Stellungnahme in Briefform bis hin zum umfassenden Gutachten incl. Photodokumentation.

 

8. Sanierungsbegleitende Qualitätssicherung

Auf Wunsch nehme ich eine sanierungsbegleitende Qualitätssicherung und eine Endabnahme der Maßnahmen vor und dokumentiere den End-Zustand (Soll-Zustand). Hierbei lege ich grossen Wert auf die laufende Photodokumentation; hierdurch wird der Auftraggeber in die Lage versetzt, auch Zwischenschritte nachvollziehen zu können, die bei der Dokumentation des Endzustandes u.U. gar nicht mehr erkennbar sind.

 

9. Aufbewahrunsfrist

Alle Unterlagen werden in meinem Sachverständigenbüro 10 Jahre lang aufbewahrt